ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

1 Allgemeine Geschäftsbedingungen

  • Das Freestyle Roots ist eine Veranstaltung des Vereins Freestyle Roots, im Folgenden «Veranstalterin» genannt. 

  • Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Veranstaltungsbesucher und übrige Vertragspartner der Veranstalterin. 

  • Im Hinblick auf die bessere Lesbarkeit der vorliegenden AGB wird in den nachfolgenden Ausführungen der Einfachheit halber stets nur die männliche Form verwendet, die weibliche Form ist damit immer miteingeschlossen.

  • Die Veranstaltung findet bei jeder Witterung im Freien statt. 

  • Den Anweisungen des Personals der Veranstalterin ist unbedingt Folge zu leisten. 

  • Die Veranstalterin behält sich das Recht vor, ohne vorherige Ankündigung die Einlasszeiten zu ändern. Für Verzögerungen beim Einlass übernimmt die Veranstalterin keine Haftung. 

  • Für Veranstaltungsbesuchende gelten die für die jeweilige Kategorie auf der Website der Veranstalterin publizierten Zugangszeiten. 

  • Das Mitbringen von Glaswaren, Alu-, Blech- und Spraydosen, bengalischen Fackeln und anderen Feuerwerkskörpern, pyrotechnischen Gegenständen sowie Waffen aller Art ist untersagt. Bei Nichtbeachtung erfolgt der Verweis vom Veranstaltungsgelände. Weitere rechtliche Schritte behält sich die Veranstalterin ausdrücklich vor. 

  • Gestattet sind Rucksäcke, kleine Parfümflaschen und Kinderschoppen aus Glas. 

  • Es wird keine Aufbewahrung für verbotene Gegenstände angeboten. Für hinterlegte Gegenstände wird keine Haftung übernommen. 

  • Die Veranstalterin setzt auf dem Veranstaltungsgelände im Zusammenhang mit dem Erwerb von Gütern- und Dienstleistungen auf ein bargeldloses Zahlungssystem. Für die bargeldlose Abwicklung gelten separate Bedingungen. 

  • Mit dem Erwerb eines Tickets akzeptiert der Käufer bzw. der Eintrittskarteninhaber die AGB der Veranstalterin. Für übrige Vertragspartner der Veranstalterin bilden die vorliegenden AGB einen akzeptierten Vertragsbestandteil. Den vorliegenden AGB widersprechende Vertragsbedingungen der Gegenpartei werden von der Veranstalterin nicht akzeptiert. 

2 Programm

2.1 Veranstaltungsprogramm

  • Die Veranstalterin hat keinerlei Einfluss auf Gestaltung und Inhalt der Darbietungen der Künstler und Artisten. Die Veranstalterin übernimmt diesbezüglich keinerlei Haftung. 

  • Die Veranstalterin behält sich das Recht vor, ohne vorherige Ankündigung das Programm zu ändern. 

2.2 Bild-, Ton-, FIlm und Videoaufnahmen auf dem Veranstaltungsgelände

  • Audio-, Foto- und Videoaufnahmen der am Festival auftretenden Bands sind nicht erlaubt. Fotografieren und filmen für den privaten Gebrauch ist grundsätzlich gestattet. 

  • Die kommerzielle Nutzung und Verwertung von Bild-, Ton-, Film- und Videoaufnahmen von den an der Veranstaltung auftretenden Künstler/innen, von Besucher/innen oder Festivalinfrastruktur ist nicht gestattet. 

  • Zuwiderhandlungen werden strafrechtlich verfolgt. 

  • Bei Missachtung dieser Verbote behält sich die Veranstalterin die Geltendmachung sämtlicher Rechtsansprüche unter sämtlichen Rechtstiteln ausdrücklich vor.

  • Im Rahmen der Veranstaltung werden durch die Veranstalterin und autorisierte Medienschaffende Foto- und Filmaufnahmen erstellt und veröffentlicht. Mit dem Kauf eines Veranstaltungs-Tickets erklärt sich der Besucher damit einverstanden, dass ihn diese Aufnahmen abbilden und für oben genannte Zwecke entschädigungslos genutzt werden dürfen. 

2.3 Lärmemissionen

  • Bei Konzerten kann aufgrund der Lautstärke Gefahr von Hör- und Gesundheitsschäden bestehen. An den Veranstaltungseingängen und an speziellen Standorten auf dem Gelände werden Gehörschutzpfropfen abgegeben. 

  • Die Veranstalterin lehnt jegliche Verantwortung für allfällige Hör- oder Gesundheitsschäden ab. 

3 Zugang zum festivalgelände

3.1 Sicherheit

  • Der Ordnungsdienst der Veranstalterin führt an sämtlichen offiziellen Eingängen und entlang des Veranstaltungsgeländes, während der gesamten Dauer der Veranstaltung, Sicherheits- und Einlasskontrollen durch. 
  • Den Anordnungen des Ordnungsdienstes ist unbedingt Folge zu leisten. Der Ordnungsdienst führt in Zusammenarbeit mit den örtlichen Polizeibehörden stichprobenartig Taschenkontrollen und Leibesvisitationen durch.
  • Das Recht, den Einlass aus wichtigem Grund (gegen Rückerstattung des Nennwertes des Tickets) zu verwehren, bleibt vorbehalten. Die Nichteinhaltung der vorliegenden AGB kann einen wichtigen Grund darstellen. 
  • Weitere rechtliche Schritte behält sich die Veranstalterin ausdrücklich vor. 

3.2 Eintritt

  • Ein Veranstaltungs-Ticket muss an den offiziellen Kassen und Bändelumtauschstationen der Veranstalterin in einen Armbändel getauscht werden. Der Armbändel ist persönlich und nicht übertragbar. 

  • Jede Person, die das Veranstaltungsgelände betritt, muss den Armbändel vor Betreten des Geländes fest verschlossen um das Handgelenk tragen. 

  • Beschädigte und nicht fest um das Handgelenk getragene Armbändel berechtigen nicht zur Inanspruchnahme der Leistungen der Veranstalterin und sind ungültig. 

  • Der Armbändel berechtigt zum Eintritt in das abgesperrte Veranstaltungsgelände während der auf dem Ticket genannten Zeitdauer. 

  • Verlorene Veranstaltungs-Tickets, Freikarten oder Armbändel werden grundsätzlich nicht ersetzt. 

  • Personen, die sich ohne ordnungsgemäss befestigtes Armband auf dem Veranstaltungsgelände aufhalten, werden weggewiesen und verzeigt. 

3.2 Weiterverkauf von veranstaltungstickets

  • Der Erwerb von Veranstaltungs-Tickets und Freikarten zwecks Weiterverkaufs ist generell untersagt. Die Veranstalterin führt entsprechende Kontrollen durch und kann die für den Zweck des Weiterverkaufs erworbenen Tickets sperren und für ungültig erklären. Strafrechtliche Schritte bleiben vorbehalten. 

  • Sponsoren, Partner und Dritte sind nicht berechtigt, von der Veranstalterin erhaltene Freikarten zu verkaufen. Die Veranstalterin führt entsprechende Kontrollen durch und kann die in den Verkauf gelangten Freikarten sperren und für ungültig erklären. Strafrechtliche Schritte bleiben vorbehalten. 

  • Veranstaltungs-Tickets sind nur über die von der Veranstalterin bestimmten Vorverkaufskanäle zu kaufen. 

4 Haftung

  • Die Veranstalterin schliesst jegliche Haftung für eigenes und fremdes Handeln aus, soweit dem nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen. Die Veranstalterin haftet insbesondere nicht für Körper und Vermögensschäden, die Besuchern oder Standbetreibern von Dritten zugefügt werden. 

  • Die Veranstalterin versichert von Dritten miethalber zur Verfügung gestellte Gegenstände im adäquaten Rahmen. Bestehende Versicherungen sind vorleistungspflichtig, es besteht lediglich ein subsidiärer Versicherungsschutz durch die Veranstalterin. 

  • Die Veranstalterin ist für verlorengegangene oder gestohlene Sachen nicht verantwortlich. Fundgegenstände können während der Veranstaltung auf dem Gelände an der Kasse abgegeben bzw. abgeholt werden.

5 Schadenersatz

  • Schadenersatzansprüche aus positiver Vertragsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit die Veranstalterin, ihre gesetzlichen oder statutarischen Vertreter oder ihre Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzlich oder grobfahrlässig gehandelt haben. 

  • Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind bei leichter Fahrlässigkeit auf den Ersatz des vorhersehbaren Schadens beschränkt. 

6 Schlussbestimmungen / Gerichtsstand

  • Änderungen zu diesen AGB bedürfen der Schriftform. 

  • Nebenabreden werden keine vorgenommen.

  • Die Veranstalterin behält sich die jederzeitige Änderung der vorliegenden AGB vor.

  • Die AGB gelten als integrierender Bestandteil aller die Veranstaltung betreffenden Verträge.

  • Als Gerichtsstand und Erfüllungsort für sämtliche Streitigkeiten aus den vorliegenden AGB wird Thun vereinbart.